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   LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08   

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https://dejure.org/2011,21097
LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.01.2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Erleidet ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit ein Schleudertrauma, weil ein Fahrzeug von hinten auf das Fahrzeug des Versicherten auffährt, resultiert hieraus regelmäßig kein Anspruch auf eine Verletztenrente im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Wegeunfalles

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Nur in diesen Fällen hätte der Senat entweder die Sachverständigen schriftlich anhören oder zur mündlichen Verhandlung laden müssen (BSG, Beschluss vom 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
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